Cash Market Readiness Newsflash | Updates zur Migration von Börse Frankfurt inklusive Börse Frankfurt Zertifikate auf T7
Cash Market Readiness Newsflash | Updates zur Migration von Börse Frankfurt inklusive Börse Frankfurt Zertifikate auf T7 Cash Market Readiness Newsflash
Sehr geehrte Teilnehmer der Börse Frankfurt und der Börse Frankfurt Zertifikate,
mit diesem Newsflash möchten wir Sie über die folgenden Themen informieren:
1. Readiness Statement
2. Kündigung von Pre-Production-Sessions
3. Aktualisierung der Reportdokumentation für Spezialisten und Emittenten
4. Entgeltreports
5. RTS24-Kurz-/Lang-Codes und Algo-Zertifikate
6. Umrechnung der Handelswährung in Abwicklungswährung
7. Änderung Aufteilung der Geschäftsnummernkreise
1. Readiness Statement
Wie schon in unserem Cash Market Readiness-Newsflash vom 16. Januar 2020 mitgeteilt, möchten wir Sie daran erinnern, dass wir vor der Einführung von T7 Release 8.0 für Börse Frankfurt und Börse Frankfurt Zertifikate (BF & BFZ) eine verpflichtende Rückmeldung von Ihnen benötigen. Bitte übermitteln Sie das Readiness Statement für T7 Release 8.0 für BF & BFZ vor dem Produktionsstart.
Bitte geben Sie Ihre PIN in den Online-Fragebogen ein (erforderlich aus Sicherheitsgründen). Die PIN für Ihr Unternehmen wurde in der Vergangenheit an Ihren Zentralen Koordinator versandt.
Wir bitten alle Handelsteilnehmer, das Readiness Statement bis spätestens Freitag, 28. Februar 2020 zurückzusenden. Das Readiness Statement finden Sie unter diesem Link.
2. Kündigung von Pre-Production-Sessions
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Teilnehmer alle Pre-Production-Sessions, welche nicht in der Produktion genutzt werden, bis spätestens 31. März 2020 kündigen müssen. Pre-Production-Sessions, die bis zu diesem Datum nicht gekündigt werden, werden ab April 2020 mit dem vollen Entgelt gemäß Kapitel 1 des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO - Abschnitt A (gültig ab 9. März 2020), berechnet. Dieses Preisverzeichnis ist als Anhang zu Xetra-Rundschreiben 005/20 auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abrufbar: Xetra-Rundschreiben 005/20.
3. Aktualisierung der Reportdokumentation für Spezalisten und Emittenten
Das T7 XML Report Reference Manual und die T7 XML Reports XML Schema Files (beide v.80.3.1.0) sind aktualisiert worden. Bitte beachten Sie, dass dieses Update nur für Spezialisten und Emittenten auf T7 Börse Frankfurt relevant ist. Das Emittentenkonto wurde im Feld "acctTypGrp" als "I1" im "T7_reports_data_types.xsd" hinzugefügt, das Feld "tradingCapacity" wurde um das "Issuer/Liquidity Provider"-Feld erweitert.
Die vorgenannten Dokumente können von der Xetra-Website unter dem folgenden Link abgerufen werden:
4. Entgeltreports
Die Reports CB142, CB150, CB242, CB250, CB243 und CB253 für den Geschäftstag 6. März 2020 werden am Montag, dem 9. März 2020, bis 11:00 Uhr MEZ zur Verfügung gestellt.
5. RTS24-Kurz-/Lang-Codes und Algo-Zertifikate
Bitte beachten Sie, dass der Folder-Name, wie in Abschnitt E. des ursprünglichen Xetra-Rundschreibens 009/20 angegeben, nicht korrekt war. Der korrekte Folder-Name lautet: "Cash_Market_-_XETR_XFRA". Das bedeutet, dass der Folder-Name für die Migration nach T7 nicht umbenannt wird. Das Xetra-Rundschreiben 009/20 wurde entsprechend korrigiert.
Bitte beachten Sie auch, dass die bestehenden Datensätze der RTS24-Kurz-/Lang-Codes und Algo-IDs in der Produktion auch für T7 Börse Frankfurt gültig sind.
6. Umrechnung der Handelswährung in Abwicklungswährung
Bezüglich des Feldes "SettlCurrFxRate" in T7 für das Matching von Quotes bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass der Wechselkurs als Handelswährung zur Abwicklungswährung (USDEUR oder 1/EURUSD) eingegeben werden muss. Dieses Verhalten unterscheidet sich von der Xetra-Plattform, wo der Wechselkurs als Abwicklungswährung zur Handelswährung (z. B. EURUSD) eingegeben werden muss.
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat Anforderungen für den Wechselkurs festgelegt, um die Qualität der Kurse sicherzustellen, die von den Spezialisten und Emittenten mit dem Matching Quote eingegeben werden. Diese Anforderungen wurden mit Xetra-Rundschreiben 024/14 veröffentlicht. Die Anforderungen sind weiterhin für Abwicklungswährung zur Handelswährung (EURUSD) gültig.
7. Änderung Aufteilung der Geschäftsnummernkreise
Zur Vermeidung der doppelten Vergabe von Geschäftsnummern auf XFRA nach der Migration auf T7 und dem XONTRO-System wird die folgende Aufteilung der Geschäftsnummernkreise festgelegt:
T7:
0000001 bis 9499999 (gültig ab 9. März 2020)
XONTRO:
9500000 bis 9999999 (gültig ab 2. März 2020)
Alle Informationen zu T7 Release 8.0 können Sie auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abrufen:
Wir möchten Sie auch daran erinnern, weiterhin in der Pre-Production, verfügbar bis 28. Februar 2020, und in der Simulationsumgebung, verfügbar seit 17. Februar 2020, aktiv zu sein sowie und am Konnektierungstest teilzunehmen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@deutsche-boerse.com.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Client Services Team
Empfänger: | Alle Xetra®-Teilnehmer und Vendoren, alle Zentrale Koordinatoren Xetra |
Kontakt: | client.services@deutsche-boerse.com |
Web: | Börse Frankfurt-Migration |