Zulassung zum Handel

Zulassung zum Handel Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsprozess für den Handel an den Handelsplätzen Xetra und Börse Frankfurt

Deutsche Börse Cash Market bietet Handelsteilnehmern an den Handelsplätzen Xetra® und Börse Frankfurt das gesamte Spektrum der Produkte und Dienstleistungen, die zum Börsengeschäft gehören.

Für die Teilnahme am Handel benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®). Die rechtliche Grundlage für die Teilnahme ist das FWB-Regelwerk.

Jeder Handelsteilnehmer kann danach eine unbegrenzte Anzahl an Händlern anmelden. Zum Abschluss von Börsengeschäften im Namen eines Handelsteilnehmers müssen Händler als zuverlässig gelten und über die notwendige berufliche Eignung (entsprechende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen) verfügen. Der Antrag auf Händlerzulassung erfolgt über die Einreichung der entsprechenden Formulare. Hierfür steht den Handelsteilnehmern der sog. Electronic eXchange Admission Service (eXAS) zur Verfügung.

Sie sind an einer Zulassung als Börsenteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) interessiert?

Unsere Mitarbeiter des Member Services and Admission-Teams helfen Ihnen gerne bei Fragen zum zeitlichen Ablauf einer Zulassung, den notwendigen Formularen oder auch mit allgemeinen Informationen zur Anbindung an das Handelssystem weiter. Schreiben Sie eine Email an client.services@deutsche-boerse.com.

 

Marktstatus

XETR

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.