Regulierter Market Maker

Regulierter Market Maker

Betreibt ein Handelsteilnehmer als Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf dem Handelsplatz Xetra in mindestens einem Wertpapier algorithmischen Handel unter Verfolgung einer Market-Making-Strategie im Sinne RTS 8 Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/578 hat dieser sich als Market Maker an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen. Er ist verpflichtet die Mindestanforderungen in den entsprechenden Instrumenten einzuhalten. Zu den Mindestanforderungen gehört eine Präsenzpflicht während des fortlaufenden Handels von mindestens 50% im Monatsdurchschnitt unter Einhaltung eines maximalen Spreads sowie eines Volumens, welches nicht mehr als 50% auf der Kauf- und Verkaufsseite abweicht. In Zeiten von außergewöhnlichen Umständen sind die Market Maker von Ihrer Quotierungspflicht entbunden.

Im Vergleich zum regulierten Market Maker verpflichten sind Designated Sponsors höhere Mindestanforderungen einzuhalten. Dazu gehört eine Präsenzpflicht in den Auktionen sowie im Fortlaufenden Handel von 80% bei ETFs & ETPs oder 90% bei Aktien. Zusätzlich zum maximalen Spread ist ein Mindestquotierungsvolumen einzuhalten. Maximaler Spread und Mindestquotierungsvolumen werden bei Aktien anhand des Liquiditätslevels bestimmt und über die Zuordnung zu einer Liquiditätsklasse definiert. Bei ETFs und ETPs werden beide Parameter individuell pro Produkt festgelegt. Bei Einhaltung der Mindestanforderungen profitieren Designated Sponsors von einer vollständigen Rückerstattung der Transaktionskosten.

Ein Designated Sponsor ist per se ein regulierter Market Maker und ist verpflichtet zusätzlich zum Designated Sponsor Vertrag die Zulassung als Market Maker an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Designated Sponsor Guide.

Kontakt

Designated Sponsor Programm

Cash Market Business Development

Marktstatus

XETR

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


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