Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine

Datum: 08. Sep. 2022

06/2022 Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine Spezialisten-Rundschreiben 06/22

1.    Einführung

Die Europäische Union hat aufgrund der russischen Annektierung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie der militärischen Invasion in der Ukraine Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen, die den Zugang Russlands, seiner Regierung, der Zentralbank Russlands, bestimmter Banken und Unternehmen sowie bestimmter Privatpersonen zum EU-Kapitalmarkt einschränken.

Bestandteil dieser Sanktionen (insb. Verordnung (EU) 833/2014 des Rates der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung) sind bestimmte Verbote hinsichtlich übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. 

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Im Rahmen der Umsetzung dieser Sanktionen sind sowohl die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) als auch die Deutsche Börse AG als Träger des Freiverkehrs an der FWB verpflichtet, den Handel und die Zulassung bzw. Einbeziehung von Wertpapieren im regulierten Markt und im Freiverkehr der FWB für sanktionserfasste Wertpapiere auszuschließen.

Unabhängig hiervon sind auch die zum Handel an der FWB zugelassenen Unternehmen (Handelsteilnehmer) zur Umsetzung der Sanktionen in jeweils eigener Verantwortung verpflichtet.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass für Wertpapiere, die aufgrund geltender EU-Sanktionen (insb. der VO (EU) 833/2014) nicht unmittelbar oder mittelbar gehandelt oder zugelassen bzw. einbezogen werden dürfen, eine Wertpapierzulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der FWB oder eine Einbeziehung in den Freiverkehr der FWB nicht beantragt werden darf.

Eine Zulassung zum regulierten Markt bzw. eine Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt daher nur, wenn eine Erklärung abgegeben wird, dass die jeweiligen Wertpapiere nicht von den geltenden Sanktionen erfasst werden. 

3.    Details

Im Rahmen der Antragsverfahren haben die Antragsteller daher ab sofort zu erklären, 

  1. dass sie geprüft haben, dass es sich jeweils nicht um Wertpapiere handelt, die aufgrund geltender EU-Sanktionen (insb. der VO (EU) 833/2014) nicht unmittelbar oder mittelbar gehandelt oder einbezogen werden dürfen, 
  2. dass sie auch für die Zukunft Maßnahmen vorgesehen haben, um sich Kenntnis zu verschaffen, dass es sich jeweils nicht um Wertpapiere handelt, die aufgrund geltender EU-Sanktionen (insb. der VO (EU) 833/2014) nicht unmittelbar oder mittelbar gehandelt oder einbezogen werden dürfen, 
  3. dass sie die Deutsche Börse AG unverzüglich informieren, wenn sie Kenntnis davon erlangen, dass es sich um solche Wertpapiere handelt, die aufgrund geltender EU-Sanktionen (insb. der VO (EU) 833/2014) nicht unmittelbar oder mittelbar gehandelt oder einbezogen werden dürfen.

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle von der Deutsche Börse AG beauftragten Spezialisten

Zielgruppen:

Handel, Benannte Personen, Compliance, Allgemein

Kontakt:

listing@deutsche-boerse.com

Web:

www.xetra.com

Autorisiert von:

Renata Bandov, Dr. Monique Meyerer


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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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