Änderung der AGB Freiverkehr, des Anschlussvertrages inkl. Preisverzeichnis aufgrund der Verschmelzung der BFZAG auf die DBAG

Datum: 24. Feb. 2023

001/2023 Änderung der AGB Freiverkehr, des Anschlussvertrages inkl. Preisverzeichnis aufgrund der Verschmelzung der BFZAG auf die DBAG Open Market-Rundschreiben 001/23

1.  Einführung

Dieses Rundschreiben informiert Sie über die Integration

  • der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse Frankfurt Zertifikate AG für den Handel mit Strukturierten Produkten im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („BFZAG AGB Freiverkehr“) in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB Freiverkehr“),
  • des Preisverzeichnisses zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel in Strukturierten Produkten („BFZAG Preisverzeichnis“) in das Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO („Preisverzeichnis“) 

sowie die Anpassung 

  • des Vertrages über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro („Anschlussvertrag“) 

aufgrund der Verschmelzung der Börse Frankfurt Zertifikate AG („BFZAG“) auf die Deutsche Börse AG („DBAG“).

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Es sind keine besonderen Tätigkeiten für die Teilnehmer erforderlich. 

3.  Details der Initiative

Die Verschmelzung der BFZAG auf die DBAG ist im Frühjahr 2023 vorgesehen. Infolge der Verschmelzung der BFZAG auf die DBAG gehen sämtliche Rechtsverhältnisse der BFZAG auf die DBAG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 20 UmwG über. 

Daher ist erforderlich, die Regelungen der BFZAG AGB Freiverkehr in die AGB Freiverkehr zu integrieren sowie den Anschlussvertrag anzupassen und damit einhergehend das entsprechende Preisverzeichnis mit den Regelungen des BFZAG Preisverzeichnisses zu ergänzen. Die Änderungen sind der jeweiligen Anlage zu entnehmen.

Gemäß § 40 Abs. 1 der AGB Freiverkehr werden Änderungen der AGB Freiverkehr den Teilnehmern, den Antragstellenden Emittenten, den Garanten und den betreuenden Capital Market Partnern spätestens drei (3) Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich oder elektronisch angeboten. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer, der Antragstellende Emittent, der Garant oder der betreuende Capital Market Partner eine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich oder elektronisch anzeigt.

Die Änderungen der AGB zum Anschlussvertrag werden dem Handelsteilnehmer sechs (6) Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der DBAG erhebt.

Die vorgenannten Änderungen treten am Tag der Eintragung der Verschmelzung der BFZAG auf die DBAG im Handelsregister der DBAG in Kraft, jedoch nicht vor dem 7. April 2023.

Über die Eintragung der Verschmelzung der BFZAG auf die DBAG im Handelsregister der DBAG erfolgt eine gesonderte Mitteilung.

Anhänge:

Geänderte Abschnitte der folgenden Regelwerke:

  • 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse - Änderungsübersicht
  • 2 – Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO - Änderungsübersicht
  • 3 – Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro (Anschlussvertrag) - Änderungsübersicht

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle am Freiverkehr (Open Market) der Börse Frankfurt Zertifikate AG an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) teilnehmende Unternehmen

Zielgruppen:

Handel, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

Börse Frankfurt Zertifikate AG, Tel. +49-69-211-1 88 00, zertifikate@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.zertifikateboerse.de

Autorisiert von:

 

Simone Kahnt-Eckner, Dr. Cord Gebhardt


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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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