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Ausschüsse
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hat derzeit sieben Ausschüsse:
- den Vermittlungsausschuss
- den Präsidialausschuss
- den Prüfungsausschuss
- den Nominierungsausschuss
- den Risikoausschuss
- den Strategieausschuss und
- den Technologieausschuss.
Mit den Ausschüssen verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, die Effizienz seiner Arbeit zu steigern, indem komplexe Sachverhalte in kleineren Gruppen bearbeitet und für den Gesamtaufsichtsrat vorbereitet werden. Sie werden vom Ausschussvorsitzenden einberufen. Gemäß gesetzlicher Vorgaben und geschäftlicher Interessenlage hat das Gremium sieben Ausschüsse gebildet. Die jeweiligen Zuständigkeiten und die Verfahrensregeln für die Beschlussfassungen sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt; eigene Geschäftsordnungen für die Ausschüsse gibt es nicht. Die Verfahrensregeln entsprechen im Wesentlichen denen des Aufsichtsratsplenums. Die Aufgaben und Zusammensetzungen der einzelnen Ausschüsse sind im Folgenden dargestellt. Die Ausschussvorsitzenden berichten jeweils ausführlich dem Aufsichtsratsplenum über die Gegenstände und Beschlüsse der Ausschusssitzungen.
Im Bericht des Aufsichtsrats finden Sie Details zur Arbeit der Ausschüsse.