Fortsetzung des Xetra Liquidity Provider-Programms für Aktien des MDAX60 auch nach dem 28. Februar 2020
003/2020 Fortsetzung des Xetra Liquidity Provider-Programms für Aktien des MDAX60 auch nach dem 28. Februar 2020Xetra-Rundschreiben 003/20
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie darüber, dass für Aktien des MDAX60 das Xetra Liquidity Provider-Programm mit unveränderten Konditionen fortgesetzt wird.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Neue Xetra Liquidity Provider müssen mindestens drei Börsentage vor dem Kalendermonat des Beginns ihrer Aktivität das Xetra Liquidity Provider Programme Agreement unterzeichnen und die für die Bereitstellung der Liquidität zu berücksichtigenden Trader IDs anmelden.
3. Details
Mit dem Xetra-Rundschreiben 061/19 wurden die Aktien des MDAX60 für eine Pilotphase vom
2. September 2019 bis zum 28. Februar 2020 in das Xetra Liquidity Provider-Programm aufgenommen.
Nach dem Ende der Pilotphase verbleiben ab dem 1. März 2020 bis auf Weiteres die Aktien des MDAX60 regulär im Xetra Liquidity Provider-Programm. Die Anforderungen an die Liquiditätsbereitstellung und die Rückerstattungen der Xetra-Transaktionsentgelte für die im Programm berücksichtigten Aktien (DAX30, MDAX60) werden unverändert fortgesetzt und können dem angehängten Annex A entnommen werden.
Der ab dem 1. März 2020 gültige Annex A, des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement gilt als genehmigt, wenn der Xetra Liquidity Provider nicht innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
Die aktuell gültige Fassung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement kann auf der Xetra-Website www.xetra.com unter folgendem Link abgerufen werden:
Anhang (nur in Englisch):
- Annex A des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab dem 1. März 2020
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