MiFID II/MiFIR Orderkennzeichnungspflicht: Verbesserung der Short Code Solution

Datum: 10. Aug. 2023

036/2023 MiFID II/MiFIR Orderkennzeichnungspflicht: Verbesserung der Short Code Solution Xetra-Rundschreiben 036/23

1. Einführung

Wie mit Xetra-Rundschreiben 027/23 mitgeteilt, werden Xetra und Börse Frankfurt (einschließlich Börse Frankfurt Zertifikate) ein dediziertes Validierungsschema für die Übermittlung der „Short Codes“ und „Algo IDs“ in den T7-Feldern „Execution ID“, „Investment Decision ID“ und ihre jeweiligen „Qualifier“, sowie „Client ID“ in allen Handelsschnittstellen mit T7 Release 12.0 am 20. November 2023 einführen. 

Start der Simulation in T7: 11. September 2023
Start der Produktion in T7: 20. November 2023

2. Erforderliche Tätigkeiten

Die Handelsteilnehmer sind verpflichtet, Orders und Quotes gemäß den regulatorischen Anforderungen der ESMA einzugeben. Diese Anforderungen sind abhängig von der Trading-Capacity. Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu dem „Factsheet: MiFID II/MiFIR Flagging Requirements - Execution Decision, Investment Decision, Client ID and DMA”, das auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Pfad abrufbar ist:

Short Codes für natürliche Personen, die hauptsächlichfür die Ausführungsentscheidung und die Investment-Entscheidung (wo zutreffend) verantwortlich sind, müssen zur Übermittlung in den MiFID-Feldern vorliegen und bei den Handelsplätzen registriert sein. Insbesondere sollte die Registrierung der Short Codes für die Händler geprüft werden, da eine implizite Zuordnung (Mapping) einer „Trader ID“ zu ihrer „National ID“ nicht mehr unterstützt werden wird. Die „Execution ID“ und ihr „Qualifier“ werden ausdrücklich verpflichtend im Trader-GUI und in den „TES Auto Approval Rules“ sein. Die „TES Auto Approval Rules“ müssen geprüft und, wo erforderlich, angepasst werden.

Zusätzlich zu den Kennzeichnungspflichten müssen Handelsteilnehmer sicherstellen, dass „Short Codes“ und „Algo IDs“ einen Wert gleich oder größer 1 haben. Die Übermittlung einer Null für den „Short Code“ oder für die „Algo ID“ wird technisch nicht mehr möglich sein, da der Wert Null nicht zulässig ist.

3.  Details der Initiative

Mit dem neuen Validierungsschema für die Übermittlung von „Short Codes“ und „Algo IDs“ werden die folgenden Felder verpflichtend sein:

Dies ist ein eingebettetes Bild

Die Übermittlung einer Null für den „Short Code“ (oder für die „Algo ID“) wird technisch nicht mehr möglich sein, da der Wert Null nicht zulässig ist.

Überblick der Erweiterungen für die Validierung der T7 MiFID-Felder

Dies ist ein eingebettetes Bild

Für die Identifizierung einer natürlichen Person wird die Nutzung eines „Short Code“ für „Execution Decision ID“ und „Investment Decision ID“ verpflichtend sein. Die Mapping-Lösung, welche vor T7 Release 12.0 angeboten wurde, wird nicht länger unterstützt. Die Mapping-Lösung ermöglichte den Handelsteilnehmern, eine leere „Execution Decision ID“ oder „Investment Decision ID“ zu übermitteln und den entsprechenden „Qualifier“ auf „human“ zu setzen. Dies bewirkte die Zuordnung der „National ID“ des übermittelnden Händlers zum Audit Trail des Handelsplatzes der Deutschen Börse. Ungeachtet dessen sind die regulatorischen Anforderungen unverändert geblieben. 

Der TES OTC-Handel ist von den Feldvalidierungen nicht betroffen.

Bitte entnehmen Sie weitere Details zur Validierung der T7 MiFID-Felder den Publikationen zum T7 Release 12.0 auf der Xetra-Website unter dem folgenden Pfad:

Weitere Informationen 

Empfänger:

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Sicherheitsadministratoren, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein

Verweis auf Rundschreiben:

Xetra-Rundschreiben 027/23

Kontakt:

Ihr Key Account Manager oder client.services@deutsche-boerse.com; für technische Fragen: Ihr Technical Key Account Manager oder cts@deutsche-boerse.com

Web:

Newsroom > Aktuelle regulatorische Themen > MiFID II und MiFIR > Reference data reporting;
Technologie > T7-Handelsarchitektur > Systemdokumentation > Release 12.0

Autorisiert von:

Dr. Cord Gebhardt, i.A. Annette Czypull


Marktstatus

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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