Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Februar 2021
086/2020 Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Februar 2021Xetra-Rundschreiben 086/20
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über eine Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement mit Wirkung zum 1. Februar 2021.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
Zur Teilnahme am Xetra Liquidity Provider-Programm müssen Handelsteilnehmer mit der Deutsche Börse AG das Xetra Liquidity Provider Programme Agreement abschließen und die Händlerkürzel anmelden, welche für die Bereitstellung der Liquidität berücksichtigt werden sollen.
3. Details
Die Änderung betrifft die Möglichkeit einer Anbindung von „Direct Clients“ über verbundene Unternehmen des Xetra Liquidity Providers.
Die Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement gilt als genehmigt, wenn der Xetra Liquidity Provider nicht innerhalb von einer Woche nach ihrer Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, erhebt.
Die aktuell gültige Fassung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement kann auf der Xetra-Website www.xetra.com unter folgendem Link abgerufen werden:
Anhang:
(nur in Englisch)
- Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Februar 2021
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