Prime Standard für Unternehmensanleihen
Prime Standard für UnternehmensanleihenDas Premiumsegment für die Fremdkapitalaufnahme
Der Zugang zum Prime Standard für Unternehmensanleihen erfolgt über die Zulassung zum Regulierten Markt. Der Antrag auf Teilnahme am Segment ist sowohl vom Emittenten als auch von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu stellen. Die Teilnahmebedingungen sowie die einzelnen Folgepflichten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für die Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen geregelt.
- Wesentliche Teilnahmevoraussetzungen
- Wesentliche Teilnahmefolgepflichten
- Entgelte
- Indizes
Wesentliche Teilnahmefolgepflichten
Es gelten gewisse Pflichten nach der Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, für deren Überwachung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die zuständige Behörde ist. Gegenüber der Deutsche Börse AG müssen Emittenten im Prime Standard für Unternehmensanleihen folgende Teilnahmefolgepflichten erfüllen:
- Veröffentlichung und Übermittlung des Jahresfinanzberichts bzw. Jahresabschlusses samt Lagebericht innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
- Veröffentlichung und Übermittlung des Halbjahresfinanzberichts bzw. Halbjahresabschlusses samt Zwischenlagebericht innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
- Fortlaufende Aktualisierung und Übermittlung des...
- gültigen Unternehmens- oder Anleiheratings
- Unternehmens- und Anleihekurzportraits
- Unternehmenskalenders
- Mindestens eine Informationsveranstaltung für Anleiheinvestoren und –analysten im Jahr
- Die Folgepflichten können in deutscher oder englischer Sprache erfüllt werden
- Sämtliche Berichte und Unterlagen sind über das Exchange Reporting System (ERS®) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln