Michael Klaus ist neuer Vorsitzender des Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse

Datum: 23. Jan. 2020 | Deutsche Börse

Michael Klaus ist neuer Vorsitzender des Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse

Bisheriger Amtsinhaber Michael Rüdiger scheidet aus dem Gremium aus

Michael Klaus

Die Mitglieder des Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse haben in der konstituierenden Sitzung am heutigen Donnerstag Michael Klaus zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Klaus ist persönlich haftender Gesellschafter des Bankhauses Metzler und Mitglied des Vorstandes der Metzler-Holding und folgt auf Michael Rüdiger, der aus dem Börsenrat ausgeschieden ist. Stellvertretender Vorsitzender bleibt Dr. Matthias Zieschang, Vorstand der Fraport AG.

„Wir danken Michael Rüdiger für sein hohes Engagement als Vorsitzender in den vergangenen zweieinhalb Jahren. Sein Einsatz für die Frankfurter Börse und den Finanzplatz Frankfurt verdient besondere Würdigung“, sagt Hauke Stars, Vorstand der Deutschen Börse und Vorsitzende der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse. „Mit Michael Klaus folgt ein ausgewiesener Kapitalmarktexperte an die Spitze des Börsenrats, der über eine jahrzehntelange Erfahrung in der Finanzbranche verfügt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen ihm viel Erfolg.“

Der konstituierenden Sitzung war Ende November die turnusmäßige Neuwahl vorausgegangen. Neu in den Börsenrat gewählt wurden Jörg Hessenmüller von der Commerzbank AG, Dr. Georg Stocker von der DekaBank Deutsche Girozentrale, Harald Stroh von der Frankfurter Volksbank eG und Tobias Vogel von der UBS Europe SE.

Dr. Christine Bortenlänger, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts, und Prof. Dr. Peter Gomber, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere e-Finance an der Frankfurter Goethe-Universität, wurden erneut als Anlegervertreter in den Börsenrat gewählt.

Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse besteht aus 18 Mitgliedern, die für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Er ist ein wichtiges Kontroll- und Aufsichtsorgan einer Wertpapierbörse. Wesentliche Aufgaben sind unter anderem die Bestellung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung einer Börse sowie der Erlass der Börsenordnung, der Gebührenordnung und der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse.

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