Transparenz im Kapitalmarkt sicherstellen

22. Aug. 2019

Transparenz im Kapitalmarkt sicherstellen

Matthias Töke, Deutsche Börse AG

Für Anleger wird es regelmäßig spannend, wenn börsennotierte Unternehmen ihr Geschäftsergebnis veröffentlichen. Zahlen zum Vorjahr zeigen: Das Transparenzniveau der Emittenten an der Frankfurter Börse ist hoch, die Zahl der Pflichtverstöße zuletzt leicht zurückgegangen.  

Geht ein Unternehmen in Frankfurt an die Börse, hat es die Wahl zwischen dem Regulierten Markt mit seinen Segmenten General Standard und dem stärker international ausgerichteten Prime Standard sowie dem Freiverkehr mit dem Segment Scale für Wachstumsfinanzierung. Welche Pflichten Emittenten nach dem Börsengang im Regulierten Markt haben, regelt das Wertpapierhandelsgesetz und im Prime Standard die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. Im Freiverkehr gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse. Unabhängig davon, ob ein Emittent im Prime Standard oder Scale notiert ist, ist er gesetzlich zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilung, Director Dealings sowie Jahres- und Halbjahresfinanzberichten verpflichtet. Ob ein Emittent den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Für Emittenten im Prime Standard, der Voraussetzung für die Aufnahme in einen der DAX-Indizes ist, kommen verglichen mit dem General Standard noch Quartalsmitteilungen, ein Unternehmenskalender und eine jährliche Analystenveranstaltung oben drauf – berichtet werden muss zudem auf Deutsch und Englisch. Das macht den Prime Standard zu einem der Segmente mit den höchsten Anforderungen in ganz Europa. „Und trotzdem ist die Quote der Pflichtverletzungen niedrig. Von den über 1.200 Berichtspflichten im Prime Standard werden in der Regel weniger als 2 Prozent nicht erfüllt“, sagt Matthias Töke von der Deutschen Börse.

Dienstleister für Emittenten

Mit seinen Kollegen unterstützt er Emittenten bei der Einhaltung ihrer Pflichten. Dabei empfiehlt er, sich nicht erst am Tag nach der Erstnotiz Gedanken darüber zu machen: „Bereits vor dem IPO sollten sich Emittenten im Klaren darüber sein, welche Verpflichtungen ein Listing nach sich zieht und wann sie Reports übermitteln müssen, auch wenn das Reporting nicht umfangreicher ist, als dies z.B. bei einer Kreditfinanzierung der Fall wäre. Zu diesem Zweck steht unser Team dem Emittenten bereits vor dem ersten Handelstag zur Seite.“

Auch Unternehmen im Segment Scale müssen zu Analysten- und Investorenveranstaltungen einladen und einen Finanzkalender führen, zusätzlich aber auch Informationen für Research Reports bereitstellen, die regelmäßig über sie veröffentlicht werden. Anleiheemittenten in Scale verstießen 2018 gegen keine einzige Berichtspflicht, also die Pflicht einen Jahres- oder Halbjahresbericht fristgerecht zu übermitteln. „Bei den Aktienemittenten wurde gegen 3 Prozent der Berichtspflichten verstoßen. Damit erfüllt das Segment die hohen Erwartungen an Transparenz im Kapitalmarkt“, sagt Matthias Töke.

Die Mitarbeiter in Tökes Abteilung stehen in engem Kontakt zu vielen der rund 450 Emittenten an der Frankfurter Börse. Sie haben deren Fristen im Blick und erinnern sie rechtzeitig an das jeweilige Fristende. „Wir verstehen uns hierbei als Dienstleister für Emittenten und Investoren gleichermaßen. Dazu suchen wir schon im Vorfeld den Dialog, manchmal zeichnet sich dann schon eine Verzögerung ab. Wir arbeiten zusammen mit den Emittenten darauf hin, dass der Verstoß gar nicht erst begangen wird. Wenn es aber doch zu einem Verstoß kommt, weisen wir den Emittenten auf mögliche Konsequenzen hin und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf.“

Bei jedem Pflichtverstoß muss sein Team Sanktionen einleiten. Im Regulierten Markt passiert das über den sogenannten Sanktionsausschuss – so schreibt es das Börsengesetz vor. Dieses unabhängige Gremium spricht dann Strafen gegen Emittenten aus. In der Regel bleibt es bei Geldstrafen, bei wiederholt schweren und anhaltenden Verstößen kann es aber auch zum Delisting kommen.

Weitere Informationen

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

Xetra Newsboard

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


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